Wie viele Tiere darf man in einer Wohnung halten? Antworten, Regeln & Co.

Wohnungstier-Besitzgrenzen

Hey!
Hast du schon mal überlegt, wie viele Tiere du in deiner Wohnung halten kannst? Wenn du dich dazu informieren möchtest, bist du hier genau richtig. In diesem Artikel erklären wir dir, wie viele Tiere du in deiner Wohnung halten darfst. Lass uns loslegen!

Das hängt davon ab, wo du wohnst. In einigen Regionen gibt es Einschränkungen hinsichtlich der Anzahl der Tiere, die man in einer Wohnung halten darf. Es ist am besten, sich bei deinem örtlichen Tierheim, deiner Gemeindeverwaltung oder deinem Vermieter zu erkundigen, um sicherzustellen, dass du dich an alle geltenden Gesetze und Regeln hältst.

Mieter sollten sich an Haustier-Regel halten – OLG München bestätigt

Du solltest dich als Mieter unbedingt an die ortsübliche Anzahl an Tieren halten. In der Regel sind das 2, aber das kann auch von der Größe der Wohnung abhängen. Bei einer Einzimmerwohnung wird in der Regel nur ein Haustier erlaubt sein. Das hat auch das Oberlandesgericht München (OLG) in seinem Urteil 5 U 7178/89 bestätigt. Wenn du dir mehrere Tiere anschaffen möchtest, solltest du vorher auf jeden Fall mit dem Vermieter besprechen, ob das okay ist.

Recht auf Haustierhaltung in Mietwohnungen seit 2013

Du hast ein Haustier und wohnst in einer Mietwohnung? Seit dem Jahr 2013 hast Du Recht darauf, Dein Tier in der Wohnung zu halten. Rechtsanwalt Henning Meyersrenken erklärt: „Verbote der Haustierhaltung im Mietvertrag sind seit 2013 nicht mehr grundsätzlich erlaubt.“ Dazu zählen allerdings die gängigsten Haustiere wie Katzen und Hunde. Kleintiere, wie Hasen oder Hamster, sind ohnehin meist erlaubt. Allerdings solltest Du immer vorher die Regelungen Deines Mietvertrages überprüfen. Es kann nämlich sein, dass Dein Vermieter einzelne Haustierarten ausschließt. Bist Du Dir unsicher, kannst Du Dich gerne an einen Rechtsanwalt wenden.

Halten von Haustieren: Vermieter darf nicht verbieten

Grundsätzlich hast Du als Mieter die Möglichkeit, Haustiere zu halten, sofern dazu im Mietvertrag nichts Gegenteiliges festgehalten wurde. Egal, ob Du Dich für eine zahme Ratte, einen Hund, eine Katze oder sogar ein Zwergkrokodil entscheidest – der Vermieter kann Dir nicht verbieten, diese Tiere bei Dir aufzunehmen. Es ist jedoch erlaubt, dass im Mietvertrag einige Einschränkungen aufgenommen werden. So kann der Vermieter beispielsweise vorschreiben, dass Du den Lärmpegel, den die Tiere machen, begrenzt halten musst.

Dein Vermieter möchte kein Haustier? So kannst du ihn überzeugen!

Du möchtest gerne ein Haustier halten, aber dein Vermieter ist dagegen? Grundsätzlich darf dein Vermieter die Haltung von Katzen oder Hunden in der Wohnung nicht verbieten. In der Regel findet sich im Mietvertrag eine Klausel dazu, an die sich beide Seiten halten müssen. Ein generelles Verbot ist rechtlich gesehen unwirksam. Daher ist es wichtig, dass du deinem Vermieter einige Informationen über dein geplantes Haustier zukommen lässt. Dazu zählt zum Beispiel die Größe, Rasse, Alter und auch das Geschlecht des Tieres. Du solltest ebenfalls erklären, wie du dich um das Tier kümmern möchtest. Wenn du ein gutes Verhältnis zu deinem Vermieter hast, kannst du ihn vielleicht sogar bitten, deinem Haustier einen Besuch abzustatten. So kann er sich selbst ein Bild davon machen, wie gut du dich um dein Tier kümmerst.

 Anzahl der erlaubten Haustiere in einer Wohnung

Tiere halten in Düsseldorf: Vertrag schließen & Regeln beachten

In Düsseldorf ist es aber so, dass Vermieter und Mieter in der Regel eine Einigung finden. Generell kann man sagen, dass ein Vermieter die Haltung von Tieren in der Mietwohnung erlauben oder auch ablehnen kann. In vielen Fällen ist aber eine Kompromisslösung möglich, bei der Mieter und Vermieter zu einer Einigung kommen. So kann beispielsweise vereinbart werden, dass der Mieter eine Kaution hinterlegt, dass er die Wohnung in einem guten Zustand übergeben muss und dass er die nötigen Hygienevorschriften und tiermedizinischen Regeln einhält.
Außerdem gelten natürlich die allgemeinen Einschränkungen, die die Mieter in Bezug auf die Haltung von Tieren haben. So müssen die Tiere regelmäßig geimpft und entwurmt werden und es dürfen keine gefährlichen Tiere gehalten werden.
Du siehst also, wenn du in Düsseldorf ein Tier halten möchtest, kannst du das in der Regel mit dem Vermieter vereinbaren. Es ist wichtig, dass du mit deinem Vermieter eine Vereinbarung triffst, die deine Rechte schützt. Dies kann beispielsweise durch einen schriftlichen Vertrag oder eine schriftliche Vereinbarung geschehen. So kannst du sicherstellen, dass du als Mieter alle Rechte bezüglich der Haltung deines Tieres hast und auch, dass niemand Schaden nimmt.

Tierhaltung in Mietwohnung: Einholen der Vermieter-Erlaubnis

Manche Menschen möchten sich ein Haustier anschaffen, aber leben in einer Mietwohnung. Was ist in solchen Fällen zu beachten? Grundsätzlich muss der Vermieter eine Tierhaltung in der Mietwohnung erlauben, es sei denn, es gibt vernünftige Gründe dagegen. In der Regel muss der Vermieter ein Verbot nämlich begründen. Er darf beispielsweise ein Haustierverbot aussprechen, wenn das Tier Lärm oder Gestank verursacht, gefährlich ist oder eine erhöhte Gefahr für die Bausubstanz darstellt. Der Mieter muss sich an die Regeln zur Tierhaltung halten, die der Vermieter aufgestellt hat. Wenn der Mieter die Regeln missachtet, kann der Vermieter seine Erlaubnis zur Tierhaltung rückgängig machen.

Es lohnt sich also, vor der Anschaffung eines Haustieres in der Mietwohnung die Vermieter-Erlaubnis einzuholen. Ein Gespräch mit dem Vermieter kann hierbei helfen, eine Kompromisslösung zu finden. Denn mit ein wenig Verständnis und Rücksichtnahme kann es durchaus möglich sein, auch in einer Mietwohnung ein Haustier zu halten.

Dein Vermieter kann Dir wegen eines Tieres nicht kündigen

Du hast ein Tier in Deiner Wohnung, aber Dein Vermieter hat Dir keine Erlaubnis dazu gegeben? Keine Sorge! Wenn es um die Kündigung Deines Mietverhältnisses geht, kann Dir das nicht passieren. Dein Vermieter hat kein Recht, Dir aufgrund Deines Tieres zu kündigen. Trotzdem besteht allerdings die Möglichkeit, dass er das Tier zurückfordern kann. Hierfür müsste er jedoch eine Klage vor Gericht einreichen. Es kann aber auch sein, dass sich Euer Verhältnis normalisiert, wenn Du ein paar einfache Regeln befolgst. Achte auf eine ordentliche Tierhygiene, lass das Tier nicht in die gemeinschaftlich genutzten Räume und halte Rücksicht auf die Nachbarn. Wenn Du Dich daran hältst, steht einer harmonischen Zeit mit Deinem tierischen Zimmergenossen nichts mehr im Wege.

BGH: Kein generelles Verbot der Haltung von Haustieren

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Jahr 1993 entschieden, dass es nicht erlaubt ist, Mietern ein generelles Verbot der Haltung von Haustieren aufzuerlegen. Dies begründet der BGH damit, dass es eine Benachteiligung des betroffenen Mieters ist. Laut dem Urteil (BGH, Az: VII ZR 10/92) können Vermieter nur dann ein Verbot der Haltung von Haustieren durchsetzen, wenn ein sachlicher Grund vorliegt. Dieser kann etwa sein, dass das Tier die Wohnung oder die Nachbarschaft belästigt. Hier kann der Vermieter einschreiten und ein Verbot aussprechen.

Mieter kündigen: Abmahnung & wirksamer Kündigungsgrund nötig

Du als Vermieter kannst deinem Mieter nur dann kündigen, wenn vorher eine Abmahnung wegen der Haustierhaltung erfolgt ist und ein wirksamer Kündigungsgrund vorliegt. In der Regel müssen Katzen vom Vermieter erlaubt werden, sodass eine Kündigung wegen einer Katze kaum möglich ist. Allerdings kann auch hier eine Kündigung erfolgen, wenn ein wirksamer Kündigungsgrund vorliegt, wie z.B. wenn die Katze ein erhebliches Ungezieferproblem verursacht.

Haustiere in der Wohnung: Vermieter Erlaubnis einholen

Du hast eine neue Wohnung gefunden und dir steht der Sinn nach einem kleinen Haustier? Dann solltest du unbedingt vorher mit deinem Vermieter sprechen. Denn einige Vermieter schreiben eine Obergrenze vor, wie viele Haustiere du in deiner Wohnung halten darfst. Meistens liegt die Obergrenze bei drei Hunden oder sieben Katzen. Aber auch wenn du nur ein Tier haben möchtest, musst du vorher die Erlaubnis des Vermieters einholen. Ob du ein oder mehrere Haustiere in deiner Wohnung halten darfst, entscheidet jedoch der Vermieter im Einzelfall. Dabei sind die konkreten Wohnungsgrößen meist ausschlaggebend. Vielleicht kannst du ja auch ein kleineres Tier wie ein Hamster, ein Meerschweinchen oder ein Vogel halten? Auch dafür musst du aber die Erlaubnis des Vermieters einholen.

 Anzahl erlaubter Tiere in einer Wohnung

Deutscher Haustieranstieg: 34,4 Mio. Tiere 2022 | Katzen beliebtestes Haustier

In den deutschen Haushalten lebten im Jahr 2022 rund 34,4 Millionen Haustiere – ein Anstieg um 11,2 Millionen Tiere im Vergleich zu 2007. Katzen waren dabei mit 15,2 Millionen Tieren das beliebteste Haustier der Deutschen. Der Anstieg der Haustierzahlen unter deutschen Dächern konnte auf eine steigende Bevölkerungszahl, ein verändertes Freizeitverhalten und eine gestiegene Tierliebe zurückgeführt werden. Hinzu kam auch, dass viele Menschen den direkten Kontakt zu Tieren suchten, um sich entweder in einer stressigen Zeit zu beruhigen oder als Ersatz für eine Familie oder Freunde. Laut einer Studie der Deutschen Tierärztlichen Vereinigung konnten Haustiere dabei helfen, die psychische und emotionale Gesundheit zu verbessern. Daher wird erwartet, dass die Haustierzahlen in den kommenden Jahren weiter zunehmen werden.

Mehr als eine Katze? Pflege & Platzbedarf beachten

Du solltest bedenken, dass mehr als eine Katze auch mehr Pflege bedeutet. Ein Haustier zu haben ist eine große Verantwortung und du solltest daher sicherstellen, dass du ausreichend Zeit hast, um dich um die Bedürfnisse jeder Katze zu kümmern. Da Katzen sehr soziale Tiere sind, können mehrere Samtpfoten in einem Haushalt einander Gesellschaft leisten und sich gegenseitig beschäftigen. Auch der Platzbedarf erhöht sich natürlich, wenn du mehr als eine Katze hast. Ein Kratzbaum und zahlreiche Spielzeuge sind ein Muss, um den Bedürfnissen mehrerer Katzen gerecht zu werden. Denke auch daran, dass du mehr Futter und Katzenstreu brauchst, wenn du mehr als eine Samtpfote hast.

Wohnung katzengerecht einrichten: Tipps für die Grundausstattung

Du planst dir gerade eine Katze anzuschaffen? Eine wichtige Frage ist dann, ob deine Wohnung überhaupt katzengerecht eingerichtet ist. Entscheidend ist dabei nicht in erster Linie die Größe der Wohnung, sondern die Einrichtung und die Anzahl der Räume. Als grobe Regel gilt: Es sollten maximal so viele Katzen bei dir leben, wie Zimmer vorhanden sind. Damit deine Samtpfote sich wohlfühlt, musst du auch einige Dinge beachten, um deine Wohnung katzengerecht einzurichten. Zur Grundausstattung gehören z.B. eine Katzentoilette, ein Kratzbaum, ein Kletterbaum sowie ein Schlafplatz. Zudem solltest du auch darauf achten, dass die Einrichtung ausreichend Spielmöglichkeiten für deine Katze bietet.

Katzenhaus: So viel Platz brauchen Katzen zum Entspannen

Wenn du dir eine oder mehrere Katzen anschaffen willst, ist es wichtig, dass sie ausreichend Platz haben. Um sicherzustellen, dass deine Katzen genügend Platz haben, solltest du mindestens 50 Quadratmeter für eine Katze und 60 Quadratmeter für zwei Katzen bereithalten. Aber natürlich ist es für deine Katzen noch viel schöner, wenn sie sogar noch mehr Platz haben. Eine größere Fläche bietet ihnen mehr Möglichkeiten zum Spielen und Entspannen. Ein Garten oder eine große Wohnung, in der deine Katzen herumstreifen können, sind daher ideal.

Katzenhalter: Wohnungsgröße & Rasse bedenken!

Du solltest bei der Wahl des richtigen Haustieres die Wohnungsgröße berücksichtigen. Mit einer sehr kleinen und engen Wohnung kommst Du nicht an der Begrenzung von maximal drei Katzen vorbei. Ein artgerechtes Leben der Tiere ist nur möglich, wenn sie ausreichend Platz zum Spielen, Verstecken und Ausruhen haben. Außerdem ist es wichtig zu bedenken, dass durch den Katzenhaaren und dem Kot, die Geruchs- und Lärmbelästigung entstehen kann. Dies kann zu Diskussionen mit den Nachbarn und dem Vermieter führen. Deshalb ist es ratsam, sich genau über die Rasse und die Bedürfnisse der Tiere zu informieren, bevor man sich für eine Anschaffung entscheidet.

BGH entscheidet: 3 Katzen in Zweizimmerwohnung als vertragsgemäß

Der Bundesgerichtshof entschied in einem Fall, dass das Halten von 3 Katzen in einer Zweizimmerwohnung grundsätzlich als vertragsgemäßer Gebrauch angesehen wird. Hierbei betonten die Richter, dass das Halten von Katzen in dieser Größenordnung normalerweise keine nennenswerten Lärm- oder Geruchsbelästigungen für andere Mieter hervorrufen würde. Sie stellten weiterhin fest, dass eine solche Anzahl von Katzen meist keine größeren Schäden an Gebäuden oder Möbelstücken verursacht und auch nicht den Mieter in erhöhte Kosten stürzt. Daher entschieden sie, dass das Halten von Katzen in einer Zweizimmerwohnung als vertragsgemäßer Gebrauch anzusehen ist.

Die Urteilsfindung des Gerichts stützt sich auf eine Reihe von Faktoren, die die vertragsgemäße Nutzung von Katzen in einer Wohnung in dieser Größenordnung belegen. So wirkt sich das Halten von 3 Katzen nicht störend auf andere Mieter aus. Sie verursachen keine nennenswerten Lärm- oder Geruchsbelästigungen und schaden auch nicht den Gebäuden oder Möbelstücken, die in der Wohnung vorhanden sind. Auch können sie nicht dazu führen, dass der Mieter unverhältnismäßig hohe Kosten hat. Deshalb kannst du dir also sicher sein, dass es völlig okay ist, wenn du dir 3 Katzen anschaffst und in deiner Wohnung hältst.

Katzen in der Wohnung halten: Tipps zu Katzenklo, Schlafplatz & mehr

Es ist wichtig, dass Du, wenn Du Dir eine Katze anschaffst, auch das nötige Wissen und die Ausrüstung mitbringst. Um Deine Katze in der Wohnung zu halten, musst Du mindestens ein Katzenklo pro Tier bereitstellen. Katzen in der Wohnungshaltung brauchen einen bestimmten Platz, an dem sie sich aufhalten, schlafen und spielen können. Wenn Dein Zuhause nicht allzu groß ist, ist es wichtig, dass Du Dir überlegst, wo Du das Katzenklo und den Schlafplatz für Deine Katze platzieren kannst. Während einer Katze mindestens 50 Quadratmeter zur Verfügung stehen sollten, sind bei einem Katzenpaar mindestens 60 Quadratmeter bereitzustellen. Damit Deine Katze sich auch in der Wohnung wohlfühlt, ist es wichtig, ihr einige Dinge zur Verfügung zu stellen, die sie beschäftigen und ihr das Gefühl geben, dass sie das Territorium beherrscht. Verbessere die Einrichtung Deiner Wohnung, indem Du Kratzbäume, Katzenhöhlen, Kratzmatten und Spielzeug bereitstellst. Wenn Du Deine Katze auch draußen laufen lassen möchtest, solltest Du ein katzensicheres Freilaufgehege installieren.

Gruppen von 3-5 Katzen: Muss ich noch eine hinzufügen?

Du hast eine harmonische Gruppe von drei oder fünf Katzen? Prima! Dann musst du nicht unbedingt ein weiteres hinzufügen. Katzen sind nämlich nicht monogam, sondern verhalten sich je nach Situation unterschiedlich. Deshalb können auch friedliche Trios entstehen und nicht jede fünfte Katze ist am Ende überflüssig. Es kommt auf die Eigenheiten der einzelnen Tiere an und wie sie miteinander auskommen. Wenn du dir unsicher bist, ob du ein weiteres Tier dazu holen solltest, dann kann es sinnvoll sein, einen erfahrenen Tierarzt zu kontaktieren. Dieser kann dir dabei helfen, eine fundierte Entscheidung zu treffen.

Katzenhalten in Wohnungen: Ja oder Nein?

Es ist zwar nicht möglich, ein generelles Verbot von Katzen zu machen, aber viele Vermieter sehen das ungern, da Katzen eine ganze Menge an Problemen verursachen können. Eine entsprechende Klausel im Mietvertrag ist daher nicht gültig, aber Gerichte können im Einzelfall anders entscheiden. Wie viele Katzen du in deiner Wohnung halten kannst, hängt von deiner Wohnsituation ab. Wenn du dich für eine haushaltsübliche Anzahl entscheidest, also ein oder zwei Katzen, kannst du in der Regel keine Probleme bekommen. Wichtig ist aber, dass du darauf achtest, dass die Katzen keine Unordnung machen und dass sie gesund und sauber gehalten werden. Du solltest auch darauf achten, dass du deinen Vermieter über deine Katzen informierst, damit es zu keinen Missverständnissen kommt.

Haustiere in Mietwohnungen: Erforderliche Erlaubnisse & Hygiene-Standards

Es ist verständlich, dass ein Vermieter nicht jede Art von Tier in seiner Mietwohnung akzeptieren möchte. Trotzdem hat man als Mieter das Recht, seine Haustiere mitzubringen, sofern sie in einem zumutbaren Rahmen gehalten werden. Das bedeutet, dass bei einigen größeren und exotischeren Tieren, wie z.B. Schlangen oder Hunden, in jedem Fall eine Haltungserlaubniserforderlich ist. Kleinere Tiere wie Fische oder Hamster können in einer zumutbaren Anzahl aber auch ohne Erlaubnis gehalten werden. Wichtig ist, dass ein gewisser Hygienestandard eingehalten wird und die Tiere nicht das Wohlbefinden der anderen Mieter beeinträchtigen. Wenn Du also ein Tier halten möchtest, solltest Du vorher beim Vermieter nachfragen, um Missverständnisse zu vermeiden.

Fazit

Das hängt davon ab, wo du wohnst. Es gibt verschiedene Regeln und Vorschriften in verschiedenen Städten. In manchen Städten ist es erlaubt, mehrere Tiere in einer Wohnung zu halten, in anderen nicht. Am besten erkundigst du dich bei deiner örtlichen Behörde, damit du die Einzelheiten herausfinden kannst.

Zusammenfassend kann man also sagen, dass es wichtig ist, die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten, wenn Du Tiere in Deiner Wohnung halten möchtest. So kannst Du sichergehen, dass es sowohl Dir als auch Deinen Tieren gut geht.

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